Versicherungsmakler - Versicherungsbroker
- Der Versicherungsbroker nimmt die Aufträge vom zukünftigen Versicherungskunden entgegen.
- Der Versicherungsbroker vermittelt Versicherungsverträge und macht Beratungen für den Versicherungskunden.
- Dabei hat der Versicherungsbroker die Intressen des Kunden nacht Treu und Glauben zu wahren.
- Der Versicherungsbroker kann sämtliche Versicherungen der Kunden überwachen oder nur ein Teilgebiet.
- Der Broker untersteht der Aufsicht der Eidgenössischen Finanzmarktaufsicht.
- Nachweis seiner beruflichen Qualifikation anhand Ablegung von Prüfungen.
- Versicherungsfachmann mit eidgenössischem Fachausweis.
- Eidg. diplomierter Versicherungsfachexperte.
- Finanzplaner mit eidg. Fachausweis.
- Im Maklervertrag wird das Vertragsverhältnis zwischen Versicherungsnehmer und Versicherungsmakler, Versicherungsbroker geregelt.
- Die Vergütung des Brokers wird durch das Versicherungsunternehmen ausgeführt.
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